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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma WerbemacherAllgemeines Die Unwirksamkeit einzelner vertraglicher Abreden sowie dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages bzw. der AGB zur Folge. Diese AGB sind grundsätzlich Bestandteil eines jeden Vertragsangebotes. Mit seiner Unterschrift auf dem Vertragsangebot (Vertragsannahme) bzw. seiner mündlichen Auftragserteilung und dem unwidersprochenen Zugang einer kaufmännischen Auftragsbestätigung hat der Auftraggeber (AufG) die Einbeziehung dieser AGB in den Vertrag ausdrücklich anerkannt. Dies schließt zugleich ein, daß der AufG die vom Auftragnehmer (AufN) vertraglich gebundenen Lieferanten (Dritte) nicht selbst kontaktiert. Das gilt auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus, außer es liegt eine schriftliche Einwilligung der Firma WerbeMacher vor. Angebote/Vertragsabschluß Preise/Zahlungsbedingungen Der AufN ist berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis bis 14 Tage vor Lieferung zu erhöhen, wenn sich für ihn nach Vertragsabschluß unvorhersehbar Umstände ergeben, die die wesentlichen Preisbestandteile erhöhen oder gar neu entstehen lassen. Eine Preisänderung ist jedoch nur dann zulässig, wenn zwischen Vertragsschluß und Lieferung ein Zeitraum von 4 Monaten liegt und die Erhöhung nicht mehr als 5 % beträgt. änderungen Lieferung Für Aufträge, die innerhalb von 48 Stunden geliefert werden sollen, kann ein Expressaufschlag von bis zu 25 % vom Auftragswert berechnet werden. Auftretende Wartezeiten, Arbeitsbehinderungen bzw. Ausfall, z.B. wegen schlechter Wetterverhältnisse oder unvorhergesehener Ereignisse können zu einer Verlängerung der im Vertrag enthaltenen Ausführungs- und Lieferzeit führen. Wir sind zur Teillieferung berechtigt. Die Lieferung erfolgt an die sich aus dem Auftrag (Vertragsannahme) ergebende Adresse des AufG. Beanstandungen/Haftung Schadensersatzansprüche aus Verzug sind ausgeschlossen, soweit dieser nicht durch grob fahrlässiges Verhalten unsererseits verursacht worden ist. Die Haftungshöhe ist auf den doppelten Auftragswert beschränkt. Wir sind berechtigt, Sachmängel nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzlieferung hat der AufG nach seiner Wahl das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Alle anderen Ansprüche aufgrund von Sachmängeln, insbesondere Schadensersatzansprüche, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften beruhen, sind ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche sind nicht abtretbar. Macht der AufG ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Sachmangels geltend, so bleibt er zur Zahlung des auf den mangelfreien Teil der Lieferung entfallenden Betrages verpflichtet. Bei der übergabe von Materialien durch den Auftraggeber gehen wir grundsätzlich davon aus, daß der AufG das Verfügungsrecht darüber besitzt und sonstige Rechte Dritter ausgeschlossen sind. Eigentumsvorbehalt Designleistungen Wünscht der AufG eine Entwurfszeichnung (-skizze) (als Teilauftrag/Vorleistung) und wird im Anschluß der Auftrag nicht erteilt, dann sind wir berechtigt, eine Aufwandsentschädigung von 75,00 € bzw. bei größeren Aufträgen entsprechend dem zur Erstellung benötigten Zeitaufwand (60,00 €/Stunde) zur Entwurfserstellung in Rechnung zu stellen. Der AufG kann unbeschadet dessen den Nachweis führen, daß ein Schaden nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Erfüllungsort und Gerichtsstand
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